Mehr Klarheit bei der Mietwagen-Versicherung


18 Aug 2016 [14:47h]     Bookmark and Share


Mehr Klarheit bei der Mietwagen-Versicherung

Foto: Carstino Delmonte


In einem Beitrag von „RTL Extra“ haben Reporter mit versteckter Kamera dokumentiert, wie Billiganbieter unter den Mietwagenfirmen im Mittelmeerraum aus der Verwirrung bei Versicherungsleistungen im Mietvertrag  Kapital schlagen. Mit dem Argument, es sei keine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung enthalten, und der Aussage „natürlich müssen Sie im Schadensfall die Selbstbeteiligung bezahlen“ gelingt es diesen Anbietern immer wieder, Kunden zu verunsichern und ihnen unnötige Zusatzversicherungen zu verkaufen.

München – Darauf reagiert das Mietwagenportal billiger-mietwagen.de und verspricht eine deutlichere Darstellung der Versicherungsleistungen: Mit der Bezeichnung „Vollkasko- und Diebstahlschutz: ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)“ wird ein Missverständnis vermieden, das für Kunden bisher teuer werden konnte. Andere Portale reduzieren die Bezeichnung des Schutzes irreführend auf „Vollkasko ohne Selbstbeteiligung“.

Bei dieser an sich korrekten Aussage verschweigen die Vermieter oft, dass Kunden einen Erstattungsschutz für die Selbstbeteiligung beim Mietwagen-Vermittler gebucht haben. Mit der neuen Bezeichnung „ohne Selbstbeteiligung (durch Erstattung)“ macht der Münchner Portalanbieter den Kunden eindeutig klar, dass sie keine Zusatzversicherung kaufen müssen. Dieser Erstattungsschutz ist sehr beliebt, weil der Aufpreis dafür je nach Fahrzeug nur wenige Euro pro Miettag beträgt.

„Im Schadensfall muss der Kunde wie beim Arztbesuch im Ausland zunächst in Vorleistung gehen“, erklärt Frieder Bechtel des Portal-Anbieters. „Im Anschluss reicht er den Schaden bei seinem
deutschsprachigen Mietwagen-Vermittler ein und erhält eine Erstattung der Kosten.“ Dieser Erstattungsschutz ist auch dann besonders hilfreich, wenn es nach der Mietwagen-Rückgabe Streit mit dem Vermieter über Alt-Schäden am Mietwagen gibt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die AGB greift der Versicherungsschutz natürlich nicht.





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