Steuerpost auf Mallorca gibt es ab 2018 nur noch online. Es werden keine Briefe mehr verschickt. Einige Steuererklärungen können auch telefonisch vorgenommen werden.
Steuern zahlt man auf Mallorca an zwei Behörden: Gemeindesteuern und Abgaben (Grundsteuer, Kfz-Steuer, Gewerbesteuer) zieht die regionale Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) ein, staatliche Steuern wie etwa die Einkommensteuer: IRPFbeziehungsweise Renta) die Agencia Estatal de la Administración Tributaria – kurz AEAT. Beide haben unterschiedliche Webseiten und Vorgehensweisen.
Ab dem 4. April 2018 kann die Einkommensteuererklärung auf Mallorca bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Erstmalig geht das auch telefonisch unter den Nummern 901-200345 oder 915-356813.
Der neue virtuelle Briefkasten – Briefpost war gestern
Bekam man bei der städtischen Steuerstelle ATIB bislang noch postalisch eine Aufforderung zur sogenannten „freiwilligen Zahlung“, also einer eigeninitiierten Steuererklärung ohne dass man sich von der Behörde auffordern lässt, entfällt dies ab 2018. Der Zugangscode für den neuen, individuellen“virtuellen Briefkasten“ der ATIB wurde noch im vergangenen Jahr per Post zugesandt. Grund für die rein virtuelle Abwicklung ist laut der Behörde die Tatsache, dass oft die Post nicht ankam, verloren ging oder ignoriert wurde. Nun soll es also das Internet und E-Mail Kommunikation verlässlich richten.
Der virtuelle Briefkasten der Steuerbehörde heißt auf spanisch „Cartero Virtual de avisos de pago de recibos“. Er befindet sich auf den Webseiten der balearischen Steuerbehörde www.atib.es direkt auf der Startseite.
Hier können alle Gemeindesteuern wie die
- Grundsteuer (impuesto sobre bienes inmuebles, IBI)
- Kfz-Steuer (impuesto sobre vehículos de tracción mecánica)
- Gewerbesteuer (impuesto sobre actividades económicas) und
- Müllgebühren (tasas por los servicios relativos al tratamiento de residiuos sólidos urbanos)
- und andere Gemeindeabgaben
abgerechnet werden. Zugang zu seinem persönlichen Briefkasten mit den Zahlungsaufforderungen bei der Steuerbehörde erhält man als Resident mit seiner NIE-Nummer und dem Code, den man per Post im letzten Jahr erhalten hat. Falls man keinen Brief mit einem persönlichen Code erhalten hat, kann man diesen Code unter dem Menüpunkt „Solicitud telemática de código de contribuyente para acceder a los avisos de pago de tributos locales periódicos (recibos) cuya recaudación corresponde a la ATIB“ elektronisch beantragen. Alternativ kann man auch persönlich bei der Steuerbehörde vorbeischauen.
Um seine Zahlungsaufforderungen bei der Steuerbehörde innerhalb der Fristen zu erhalten, kann man sie auch persönlich in der zuständigen Steuerbehörde abholen oder sie sich per SMS oder E-Mail zuschicken lassen. Auf www.atib.es findet man dazu auch alle nötigen Erklärungen. Und zwar unter dem Menüpunkt „Asistencia al Contribuyente“ der Punkt „Servicio de mensajes (sms y/o mail)“.
Welche Steuern fallen wann an? – Der Online-Terminkalender
Es gibt eine Jahresübersicht über die anfallenden Steuern und Abgaben, der sogenannte „Calendario fiscal“, also ein Steuerterminkalender. Die Termine verschieben sich von Jahr zu Jahr kaum, dennoch sollte man gelegentlich prüfen, ob der Terminkalender aktuell ist. Die Behörde ist damit nicht besonders akkurat, weshalb auch Anfang Februar noch keine Termine für 2018 online verfügbar sind.
Die Eckdaten des Kalenders sagen aus, in welchem Zeitraum die Zahlung „freiwillig“ ist, das bedeutet, dass keine Mahngebühren anfallen. Und so gelangt man auf den Webseiten an die Termininformationen:
- Seite der balearischen Steuerbehörde ATIB aufrufen: www.atib.es
- dann in der Menüleiste „Tributos locales“ anklicken
- zum Schluß in der linken Spalte unter „Información tributaria local“ auf „Calendario fiscal local“ gehen.
Die Gemeinden der Insel unterscheiden sich stark bei den Zahlungszeiträumen für bestimmte Steuern. Wählt man seine zuständige Gemeinde über das Menüfeld „seleccione municipio“ aus, lassen sich die zutreffenden Termine einsehen.