TUIfly-Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung


07 Okt 2016 [16:52h]     Bookmark and Share


TUIfly-Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung

TUIfly-Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung


Massenhafte Krankmeldungen des fliegenden Personals führen heute dazu, dass fast alle Maschinen der Fluggesellschaft TUIfly am Boden bleiben. Auch Flüge von Air Berlin sind von Ausfällen betroffen. Tausende Urlauber sitzen auf Flughäfen im In- und Ausland fest. Viele Maschinen, die abheben konnten, waren verspätet.

Hamburg –    Die gestrandeten Reisenden haben ein Recht auf Ausgleichsleistungen. Nach Auffassung des Hamburger Experten für Fluggastrecht Lars Watermann ist die Erkrankung von Crew-Mitgliedern
juristisch nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ anzusehen. „Deshalb sollten geschädigte Reisende unbedingt ihre Rechte in Anspruch nehmen“, sagt Watermann. Bei Flugausfällen bis zu 1.500 Kilometer
Strecke können 250 Euro eingefordert werden, bei Flügen bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Flügen über 3.500 Kilometer 600 Euro.

Lars Watermann vom Fluggastrechte-Portal EUflight.de erklärt, wie Reisende trotz der TUIfly-Ausfälle an ihr Reiseziel kommen: „Geschädigte müssen Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen. Falls
die Airline keine Alternativbeförderung anbietet, sollte der Fluggast eine knappe Frist setzen, zum Beispiel bis 18 Uhr des Tages des gebuchten Fluges. Gleichzeitig muss der Fluggast ankündigen, dass er
bei Verstreichen dieses Zeitpunktes auf eigene Kosten ein neues Ticket kaufen und es der Airline in Rechnung stellen wird. Dazu ist jeder Reisende berechtigt.“

Seinen Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen, ist einfach: Auf verschiedenen Portalen online gibt es dafür Formulare. Noch leichter und erfolgve sprechender ist es, sich an Fluggastrechte-Portale wie EUflight.de zu wenden. Dieser Sofort-Entschädiger zahlt dem Fluggast die Regresssumme unter Abzug einer Service-Gebühr innerhalb von 24 Stunden aus. Anschließend erstreitet er auf eigenes Ausfall- und Kostenrisiko die Ausgleichszahlung bei der Fluggesellschaft.





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