Wo genau greift die Steuer?
Neben Mallorca müssen auch Besucher von Menorca, Ibiza und Formentera pro Übernachtung eine Abgabe leisten.
Wie hoch ist der Betrag?Die Qualität der Unterkunft ist ausschlaggebend. Je nach Hotelkategorie werden zwischen 25 Cent und zwei Euro pro Nacht erhoben.
Wie genau errechnet sich der Betrag?
Im Fünf-Sterne- oder Vier-Sterne-Superior-Hotel fallen zwei Euro pro Nacht in der Hauptsaison an. Darauf kommen noch einmal zehn Prozent Mehrwertsteuer. Im Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Bereich werden 1,50 Euro pro Nacht berechnet. Ebenfalls natürlich plus der Mehrwertsteuer. Bei den Ein- bis Drei-Sterne-Hotels liegt der Betrag bei einem Euro plus Mehrwertsteuer. Kinder unter 16 Jahren brauchen nichts zu bezahlen. Es wird ansonsten pro Kopf abgerechnet, nicht pro Zimmer.
Ein Beispiel für die Berechnung:
Für acht Nächte zahlt eine vierköpfige Familie, also zwei Erwachsene und zwei Kinder wovon eines unter 16 Jahren alt ist in einem Vier-Sterne-Hotel 34,65 Euro.
Spielt die Saison eine Rolle?
Ja. In der Nebensaison, die vom 1. November bis 30. April läuft wird für alle Unterkünfte die Hälfte fällig. Auch wer als Langzeit-Urlauber bleibt braucht nur den halben Preis zu bezahlen. Dies betrifft Gäste ab dem neunten Urlaubstag.
Für welche Art der Übernachtung gilt das neue Gesetz?
Grundsätzlich muss zahlen, wer als Hotelgast eincheckt oder in einem Ferienapartment wohnt. Kreuzfahrt-Touristen, die in ihrer Kabine im Hafen wohnen zahlen einen Euro pro Nacht Aufenthalt in der Hauptsaison.
Wer kassiert das Geld ein?
Der Betrag wird bei Hotelbuchungen meist bereits auf den Buchungsportalen ausgewiesen und dann zusammen mit der Hotelrechnung beglichen. Pauschalurlauber zahlen über die Rechnung des Reiseveranstalters. Ferienhaus-Mieter zahlen beim Abholen oder der Rückgabe ihres Schlüssels an den Vermieter. Kreuzfahrer werden von der Reederei an der Rezeption oder über die normale Rechnung abkassiert.
Zusätzliche Informationen zur Steuer: