Auf Mallorca müssen Touristen seit gestern eine doppelte Touristensteuer zahlen. Pro Nacht und Kopf kann das bis zu vier Euro ausmachen – abhängig von der Art der gewählten Unterkunft. Die Steuer muss bei Ankunft im Hotel an der Rezeption gezahlt werden und ist normalerweise nicht im Pauschalreiseangebot inkludiert. Zum Saisonstart entstand viel Unmut beim Einchecken.
Palma – Die Touristensteuer auf der Ferieninsel Mallorca ist seit gestern doppelt so hoch. Wer noch im letzten Jahr oder der Vorsaison zwischen 50 Cent und zwei Euro an der Rezeption pro Tag hinlegen musste, wird nun mit dem doppelten Betrag konfrontiert. Ein bis vier Euro pro Kopf und Tag. Das macht bei einem gemeinsamen Paar für einen einwöchigen Urlaub locker fast einen Fuffi aus.
Auch Jugendliche müssen ab einem bestimmten Alter zahlen. Für Familien wird es also auch teurer. Gäste in einfachen Herbergen und Hostels kommen billiger weg, da die Touristensteuer abhängig von der Unterkunftskategorie berechnet wird.
Wie Inselmedien berichten, waren zum Saisonstart viele Gäste an den Rezeptionen bei Ankunft überrascht und dann auch verärgert, da sie von diesem zusätzlichen Obulus nichts wußten. Rezeptionisten mussten oft zeitintensiv das Berechnungssystem und die Hintergründe für die Abgabe erklären.
In ersten Reaktionen hätten Gäste auch angekündigt in Zukunft einen Urlaub woanders verbringen zu wollen.
Mallorca hat in den letzten Jahren geboomt. Auch dieses Jahr könnten neue Rekorde erreicht werden. Allein am Beispiel NRW zeigt sich, was die Reisebranche erwartet: An manchen Tagen werden in diesem Sommer bis zu 17 Flüge mit sechs verschiedenen Airlines in Richtung der Insel abheben, hinzu kommen elf Abflüge von Köln/Bonn, zwei jeweils von Dortmund, Münster und Weeze. Ende offen, denn die Flugpläne könnten noch ausgeweitet werden. Insgesamt hat sich die Verweildauer jedoch auch verkürzt.
Weniger Kapazitäten gibt es bei Privatunterkünften à la Airbnb, da die Rechtsprechung zu diesem Thema nun klare Vorgaben gemacht hat. So müssen Ferienwohnungsanbieter eine Lizenz für die Vermietung an Feriengäste beantragen. Die Auflagen dafür schwanken von Ort zu Ort und führen zu erheblichen Kapazitätsbegrenzungen. In der Hauptstadt Palma de Mallorca gehen diese Angebote erheblich zurück beziehungsweise sind weitgehend verboten. Auch für solche Privatunterkünfte fällt die doppelte Touristensteuer an. /cad