Aus dem Heimatland ein Fahrzeug auf die Insel mitzubringen ist für EU-Bürger grundsätzlich problemlos möglich. Wer in Spanien wohnt oder hier Immobilienbesitz hat, sollte jedoch unbedingt die 30-Tagegrenze beachten. Innerhalb dieser Zeit muss das Fahrzeug – und das gilt auch für Anhänger – umgemeldet und die Einfuhrsteuer entrichtet werden.
Die 30-Tagesgrenze sollte man keineswegs ausreizen, denn die spanischen Behörden sind für ihren intensiven Papierkram und lange Wartezeiten auf Termine bekannt. Bezüglich Um- oder Anmeldungen scheint der Kampf manchmal nahezu aussichtslos zu werden. Auf mehrere Besuche bei der Verkehrsbehörde „Tráfico“ in Palma sollte man sich also einstellen. Es gibt allerdings auch Dienstleister, die die Behördengänge gegen Bezahlung übernehmen.
Ein spanisches Kennzeichen ist nach der 30-Tages-Frist verpflichtend wenn man nicht die Konfiszierung des Wagens riskieren möchte. Außerdem muss der Führerschein auf einen spanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Gerne werden von der Polizei auch schon einmal Kontrollen vor deutschen und internationalen Schulen gemacht. Dabei kann es schnell teuer werden. Mogeln hilft da wenig, da alle Ein- und Ausreisen per Flug oder Schiff irgendwo registriert werden und damit nachvollziehbar sind.
Die Kfz-Steuer wird jährlich berechnet. Auch einen „TÜV“ gibt es auf der Insel, der hier ITV – (Inspección técnica de vehículos) heißt.