Flugverspätungen – wann gibt es Entschädigung?


21 Aug 2016 [16:15h]     Bookmark and Share


Flugverspätungen – wann gibt es Entschädigung?

Foto: Carstino Delmonte


Manchmal passiert es eben: Flüge verspäten sich. Nicht immer wissen betroffene Passagiere wie lange sich Abflüge verzögern – und wann sie tatsächlich an ihrem Zielort ankommen werden. Wenn der Fall der Fälle eingetreten ist sollten Kunden von Airlines wissen, wie sie sich verhalten müssen und was ihnen an Leistungen und finanzieller Kompensation zusteht, um Unmut, Probleme und auch Schäden gering zu halten. Palma.guide erklärt die Details.

Palma – Nicht immer aber immer öfter stehen Flugpassagieren Entschädigungszahlungen bei Verspätungen zu. Dabei kommt es auch auf die Entfernung an. Und: Erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort – also nicht schon, wenn der Abflug sich verspätet – entsteht ein Anspruch auf Entschädigung.

Manchmal kann ein späterer Abflug durch gute Wettersituation und höhere Geschwindigkeit teilweise oder sogar ganz während des Fluges ausgeglichen werden. Wichtig ist die genaue Zeit, wann die Türen des Flugzeuges am Ankunftsort geöffnet werden. Bezüglich der Höhe einer Entschädigung gelten dabei folgende Entfernungen:

Für Flüge mit Entfernung bis zu 1.500 Kilometer:                                Entschädigung 250 Euro

Für Flüge mit Entfernung ab 1.500 Kilometer innerhalb der EU:   Entschädigung 400 Euro

Für Flüge mit Entfernung ab 1.500 Kilometer außerhalb der EU:   Entschädigung 400 Euro

Für Flüge mit Entfernung ab 3.500 Kilometer:                                       Entschädigung 600 Euro

 

Wichtig: Nicht immer hat man Anspruch – in allen Fällen gilt zusätzlich folgendes:

  • die Entschädigungen gelten pro Flugpassagier, auch für Kinder, jedoch nur wenn das Ticket bezahlt wurde. Gratis gebuchte Kleinkinder erhalten keine Entschädigung. Im Übrigen ist es nicht wichtig, ob das ursprüngliche Ticket eventuell billiger war, als die jetzige Entschädigungshöhe. Der Ticketpreis spiel keine Rolle.
  • Auch Pauschalreisende haben Anspruch auf auf Entschädigung. Sie müssen diese aber bei der Fluggesellschaft geltend machen wie andere Passagiere auch, nicht beim Reiseveranstalter.
  • Die Entschädigung für die Verspätung muss ausgezahlt werden. Zum Beispiel in bar oder per Überweisung. Mit Gutscheinen oder Prämien-Meilen müssen sich Betroffene nicht zufrieden geben.
  • Die Entfernung berechnet sich dabei nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke, sondern nach der sogenannten Großkreisentfernung, also der „Luftlinie„.
  • Grundvoraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Passagier für den verspäteten Flug eine bestätigte Buchung hält und auch rechtzeitig eingecheckt hat.
  • Die Airline muss keine Entschädigung zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass die Flugverspätung aufgrund von “außergewöhnlichen Umständen” aufgetreten ist. Dazu zählen Streik, Naturkatastrophen oder terroristischen Angriffe.
    • Wann genau ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist umstritten. Oft muss das dann erst ein  Gericht entschieden. Typische Beispiele für umstrittene “außergewöhnlicher Umstände” bei einer Flugverspätung sind technische Defekte oder Vogelschlag. Kann ein technischer Defekt nicht behoben werden, weil die Airline keinen Techniker vor Ort hat oder das Ersatzteil fehlt, liegt es nahe, dass ein Gericht der Airline die Schuld an einer langen Verspätungsdauer gibt. Anders kann es sein, wenn die Reparatur einfach nur sehr umständlich und deshalb zeitaufwendig ist. Da hilft es auch nicht, wenn genügend Ersatzteile und Techniker anwesend sind. Es kommt eben auf den Einzelfall an.
  • Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten gilt ausschließlich für Flüge, die
    • in der EU starten (unabhängig von der Fluggesellschaft) und/oder
    • in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat.
  • Wer aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, erhält auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur eine geringe Verspätung hatte.
    • Voraussetzung für die Entschädigung ist hier, dass beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht wurden und die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden beträgt.
    • Bei getrennt gebuchten Flügen können Betroffene natürlich trotzdem eine Entschädigung für den ersten Flug fordern, wenn dieser bereits mehr als drei Stunden verspätet war.

Bei Flugverspätungen kommt es nicht nur auf die Entschädigungsleistungen an. Es können unter Umständen zusätzlich auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Ebenso muss die Fluggesellschaft sich bei verspätetem Abflug um die Gäste kümmern und eventuell Getränke, Verpflegung und mehr bereitsstellen.

Es gibt mehrere Portale, die Kunden zu ihren Entschädigungen verhelfen. Hier sind einige davon aufgelistet:

Ratis

 

 

Was sind “Außergewöhnliche Umstände”

Zugegeben: Es gibt durchaus Flugverspätungen, für die eine Airline nichts kann. Extreme Wetterverhältnisse zum Beispiel. Aber ab wann ist das Wetter so extrem, dass es als Verspätungs- oder Stornogrund ausreicht?

Wenn andere Airlines bei demselben Wetter abheben stellt sich die Frage, ob diese besonders risikofreudig oder rücksichtslos handeln. Oder ist die abwartende Airline zu vorsichtig oder hat gegenebenfalls sogar eigentlich andere Gründe für die Verspätung wie zum Beispiel zu wenig Abfertigungspersonal oder einen zu hohen Krankenstand und schlechte Crew-Ersatzplanung? Da gewinnt man gerne mal etwas Zeit um Standby-Personal zu mobilisieren – und der Abflug verzögert sich…sagen wir mal: wegen schlechtem Wetter? In jedem Einzelfall muss genau hingeguckt werden, was die wahren Gründe für den Mißstand sind. Und Passagiere sollten nicht alles unbedarft glauben, was eine nette Stimme über den Lautsprecher mitteilt.

Und wie sieht es bei Kälte im Winter aus wenn die Airline nicht rechtzeitig für genügend Enteisungsflüssigkeit gesorgt hat und dieses jetzt erst noch schnell herbeigeschafft werden muss.

Und Streiks? Wenn ein Unternehmen sein Personal nicht fair bezahlt, ständig überfordert oder anders ausbeutet? Ist es verwunderlich, dass solches Personal streikt? Muß deshalb immer der Kunde jede Unregelmäßigkeit wie Ausfälle, Umsteigen, Umbuchungen und Verspätungen  hinnehmen? Oder ist das vielleicht einfach schlechtes, nicht vorausschauendes  Management, das so zu Lasten der zahlenden Gäste geht?
Die Liste der Fragen ist lang – und keineswegs immer so einfach zu beantworten.





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