Mietwagen falsch geparkt: nicht alle Knöllchen müssen bezahlt werden


17 Jun 2017 [00:10h]     Bookmark and Share


Mietwagen falsch geparkt: nicht alle Knöllchen müssen bezahlt werden

Mietwagen falsch geparkt: nicht alle Knöllchen müssen bezahlt werden


Auf Mallorca gibt es Parkplätze, auf denen das Abstellen eines Mietwagens nur dann erlaubt ist, wenn das Fahrzeug gerade vermietet ist. Die mancherorts wenigen städtischen Parkplätze sollen nämlich nicht dazu genutzt werden, damit Mietwagenunternehmen dort ihre Fahrzeuge platzieren. Um ein Knöllchen zu vermeiden, müssen die Mieter ein Formular gut sichtbar hinter der Scheibe platzieren.

Palma – Autos mit Werbeflächen oder solche, die sich in Reparatur befinden oder verkauft werden sollen, dürfen genau wie verfügbare Mietfahrzeuge auf manchen öffentlichen Parkplätzen nicht einfach abgestellt werden. Mietfahrzeuge, die vermietet sind und vom Mieter abgestellt werden, benötigen zur Vermeidung von Problemen ein Dokument hinter der Windschutzscheibe, auf dem verschiedene Daten wie Mietvertragsnummer, Name des Fahrzeugmieters und Mietdauer angegeben sind. Mit dieser Maßnahme wollen diverse Gemeinden vermeiden, dass die knappen Parkplätze durch ungenutzte Fahrzeuge blockiert werden.

Für Touristen, die sich einen Mietwagen geliehen haben, besteht deshalb die Verpflichtung einen entsprechenden Beleg beim Parken auf den öffentlichen Parkplätzen sichtbar im Wagen zu hinterlassen. Fehlt der Nachweis kann es ein Parkmandat geben. Zumindest in einigen Gemeinden.

Falls es ein Knöllchen gibt, muss das aber nicht unbedingt der Mieter bezahlen. Die Mietwagenfirma ist dafür zuständig, dass ein solches Beleg-Dokument dem Mieter bei Anmietung ausgehändigt wird. Sie muss auch haften, wenn dies nicht geschieht. Der Mieter sollte aber auf jeden Fall bei der Anmietung nach dem Dokument fragen. Einen Strafzettel, der durch diesen Sachverhalt ausgestellt wurde, sollten Touristen einfach an die Mietwagenfirma weiterleiten. Diese weist dann der Behörde nach, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Parkens vermietet war und braucht ihn dann ebenfalls nicht zu bezahlen.

 





  • Urlaub.digital




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*